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Liquiditätssicherung

Der Begriff Liquidität (von lateinisch liquidus, „flüssig“) bezeichnet in seiner allgemeinen Bedeutung die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes zu tauschen. Mit Ausnahme des Tauschmarktes ist mindestens eines der beiden Wirtschaftsgüter ein geldwertes Zahlungsmittel. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel. Neben dieser Verfügbarkeit muss aber auch ein Tauschpartner gefunden werden, welcher die gewünschte Transaktion gegen Geld abwickelt. In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit fristgerecht und uneingeschränkt begleichen zu können. Nach dem Zeitraum, in dem die Verpflichtungen fällig werden, unterscheidet man zwischen kurzfristigen (unter 1 Jahr), mittelfristigen (1 bis 5 Jahre) und langfristigen Verpflichtungen (über 5 Jahre). Diese Abgrenzung ist allerdings fließend und nicht festgeschrieben, so dass die geeigneten Ordnungen für den jeweiligen Zweck selbst definiert werden können. Mangelnde Liquidität ist neben einer zu geringen Eigenkapitaldecke bzw. Überschuldung die häufigste Insolvenzursache bei Unternehmungen. Liquiditätsmangel tritt häufig überraschend ein, vor allem wenn in der Unternehmung eine unzureichende Liquiditätsplanung durchgeführt wird.

Gelegentlich wird die mangelnde Liquidität von der Leitung der Unternehmung noch eine Weile verschwiegen, um die Unternehmung „zu retten“. So werden dann nur noch die wichtigsten Verpflichtungen beglichen, Skontomöglichkeiten nicht ausgenutzt, Kreditlinien überzogen, keine Umsatzsteuer abgeführt, Vermögensgegenstände unter Wert veräußert und die Mitarbeiter erhalten ihren Lohn nicht mehr pünktlich.

Diese Politik führt jedoch durch höhere Kosten zu einer immer schlechteren Bonität, die ihrerseits die Liquidität in der Zukunft weiter gefährdet und letztlich zur Illiquidität (Zahlungsunfähigkeit) führen kann. Zu hohe Liquidität bewirkt hingegen Rentabilitätseinbußen. Wer Zahlungsmittel zu üppig hortet, nicht oder nur schlecht investiert, der kann zwar i. d. R. alle Zahlungsverpflichtungen leicht erfüllen, verzichtet aber zumindest auf die übliche Verzinsung und verliert durch Inflation einen Teil seines Vermögens.