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News-Archiv

Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, welcher von mehreren in demselben Monat kindergeldberechtigten Personen der vorrangige Anspruch zusteht, danach, wer zu Beginn des fraglichen Monats die Voraussetzungen einer vorrangigen Kindergeldberechtigung erfüllt.

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