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News-Archiv

Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur sog. ?Konzernklausel? (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes --GrEStG--) entschieden, dass das ?herrschende Unternehmen? und die ?abhängige Gesellschaft? nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.

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