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News-Archiv

Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

In Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022, BStBl I S. 330, zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten wird nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die folgende Regelung beschlossen:

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