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Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde durch Zeugenvernehmung
Das Finanzgericht Münster hat sich mit der Möglichkeit befasst, den Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde im Wege des Zeugenbeweises zu führen. Im entschiedenen Fall hat der Senat auch nach Einvernahme von sieben Mitarbeitern der betroffenen Steuerberatungsgesellschaft als Zeugen nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Postzustellungsurkunde unrichtig errichtet worden war.