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Drei-Tages-Fiktion auch anwendbar, wenn planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung stattfindet

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt nicht unabhängig von vom Empfänger erhobenen berechtigten Zweifeln gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt, wenn innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung stattfindet. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.

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