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News-Archiv

2024: Durchschnittssatz in der Landwirtschaft bei 8,4 Prozent

Der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft beträgt derzeit neun Prozent, wie aus einer Unterrichtung (20/9625) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. Nach Paragraf 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des Paragrafen 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

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