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NRW Überbrückungshilfe Plus stellt Betriebseinnahmen dar
Der 13. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Billigkeitsleistung des Landes NRW in Form einer Corona-Überbrückungshilfe u. a. für Angehörige der Freien Berufe als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist.