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Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit

Mit Urteil vom 2. November 2023 hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die auf den Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs entfallene Kapitalertragsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist.

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