News-Archiv
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse - Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2021 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen: