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News-Archiv

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse - Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 überarbeitet worden. Gegenüber der Ländergruppen­einteilung zum 1. Januar 2021 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

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