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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten: Neue Pauschbeträge bekanntgegeben
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. März 2024 Folgendes: