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Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale
Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energie-preispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Das hat das FG Hamburg entschieden.