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Grundsteuererklärung: Das sind die häufigsten Fehler in Bayern
Bis 31.01.2023 müssen Eigentümer (Stichtag 01.01.2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern weist zur Hilfestellung für die Eigentümer auf die häufigsten Fehler hin, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen und leicht vermieden werden können.