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News & Aktuelle Meldungen

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Anteiliger Kaufpreis für einen Garten ist nicht in den Aufgabegewinn einzubeziehen

Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist.

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