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News & Aktuelle Meldungen

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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

Das Finanzgericht Münster hat mit zwei Urteilen entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen ? anders als bei Nachzahlungszinsen ? keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

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