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News & Aktuelle Meldungen

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Entgelt für die Stellung von Sicherheiten führt zu sonstigen Einkünften

Der Einzelrichter des 8. Senats des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten keine Kapitalerträge, sondern sonstige Einkünfte darstellt.

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