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News & Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie stets aktuelle Meldungen aus Wirtschaft, Finanzpolitik und Steuerberatungswesen.
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Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt.

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