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News & Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie stets aktuelle Meldungen aus Wirtschaft, Finanzpolitik und Steuerberatungswesen.
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Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts

Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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