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Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Köln mit einem aktuell veröffentlichten Beschluss entschieden.

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